Ein wichtiger Anbieter von Bausparverträgen und Bauspardarlehen ist Schwäbisch Hall. Schon längst sind die Zeiten vorbei, in denen ungefähr jedes zweite Baudarlehen nicht abgerufen wurde. Aufgrund der günstigen Zinsentwicklung für Baudarlehen nutzen immer mehr Bauherren die Gelegenheit und nehmen ein Bauspardarlehen bei Schwäbisch Hall in Anspruch.
 

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Bauspardarlehen bei Schwäbisch Hall

Schwäbisch Hall BaudarlehenBei Bauspardarlehen können Kunden von Schwäbisch Hall von guten Konditionen profitieren. Wie Gerhard Hinterberger, Vertriebsvorstand von Schwäbisch Hall, angibt, liegt die Nutzungsquote für Bauspardarlehen ungefähr zwischen 80 und 90 Prozent. Die Bausparkasse arbeitet vor allem mit den Volks- und Raiffeisenbanken, bei denen viele Bauherren die Erstfinanzierung beantragen, in einem guten Einvernehmen.

Der erstrangige Kredit reicht nicht immer für die Baufinanzierung aus, daher wird bei Schwäbisch Hall oft noch zusätzlich ein kleinerer Kredit beantragt. Baufinanzierungen sind das zweite Standbein von Schwäbisch Hall, mit deren Entwicklung ist der Vertriebsvorstand zufrieden. Nach Angaben von Schwäbisch Hall erhöhte sich das Volumen der Vergaben im Vergleich zum ersten Halbjahr 2012 um knapp fünf Prozent auf ungefähr sechs Milliarden Euro.

Aufgrund des boomenden Neugeschäfts, das einen steigenden Provisionsaufwand nach sich zieht, und der niedrigen Zinsen wird zum Jahresende ein Gewinn vermutet, der die Vorjahreshöhe leicht unterschreitet. Im Jahre 2012 belief sich das Konzernergebnis vor Steuern auf ungefähr 311 Millionen Euro.

Wachsende Bedeutung von Wohn-Riester-Verträgen

Wohn-Riester-Verträge gewinnen immer mehr an Bedeutung, sie werden von Verbraucherschützern als sinnvolle private Altersvorsorge betrachtet. Inzwischen ist jeder sechste neu in Deutschland abgeschlossene Riester-Vertrag ein Wohn-Riester-Vertrag. Für 2013 rechnet Schwäbisch-Hall mit über 100.000 Neuabschlüssen.

Bei den Wohn-Riester-Verträgen handelt es sich um eine Altersvorsorge, die an einen Immobilienerwerb gekoppelt ist. Seit dem 1. Juli 2013 gelten Änderungen für die Wohn-Riester-Verträge, die diese Altersvorsorge noch attraktiver machen. Der altersgerechte Umbau eines Eigenheims kann unter bestimmten Bedingungen gefördert werden, dafür ist eine Begutachtung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen erforderlich.

Die Funktionsweise von Wohn-Riester bei der Baufinanzierung

Wohn-Riester wurde im Jahre 2008 eingeführt, die Zahl der abgeschlossenen Verträge steigt ständig. Die Förderung kann sich in einigen Fällen auf mehrere zehntausend Euro summieren. Pro Jahr kann jeder Förderberechtigte eine staatliche Grundzulage von 154 Euro erhalten, zusätzlich wird für jedes Kind eine staatliche Zulage zwischen 185 und 300 Euro gezahlt. Sparer, die jünger als 25 Jahre sind, erhalten außerdem eine Einmalzahlung von 200 Euro.

Bei einer Immobilienfinanzierung beschleunigen die staatlichen Zuschüsse die Darlehenstilgung und führen zur Einsparung von Zinsen. Die eigenen Raten und die Förderung können Wohn-Riester-Sparer im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Vom Finanzamt wird geprüft, ob der Sparer weitere Vorteile ausschöpfen kann.

Ab dem Eintritt in das Rentenalter müssen alle Zulagen und Steuervorteile versteuert werden, doch sind ab dem Rentenalter zumeist nur niedrige Steuern zu zahlen. So fällt die steuerliche Belastung nicht oder kaum ins Gewicht.